Gesetz 5901 der Türkei
Das Gesetz 5901 der Türkei als Hauptgrundlage für die Festlegung der Bedingungen und Vorschriften zur Staatsbürgerschaft
Das Gesetz 5901 wird als der Hauptrahmen für die Festlegung der Bedingungen und Vorschriften zur Erteilung der Staatsbürgerschaft in der Türkei anerkannt. Dieses Gesetz legt genau fest, welche Personen unter welchen Bedingungen und auf welchem Wege die türkische Staatsbürgerschaft erhalten können. Von Geburt und Abstammung über Heirat, langfristigen Aufenthalt bis hin zu Investitionen sind all diese Wege im Gesetz 5901 klar und präzise definiert.
In diesem Artikel möchten wir einen umfassenden Überblick über die Umsetzung dieses Gesetzes geben und alle wichtigen Punkte besprechen. Bleiben Sie mit Negin Group dran, um die Details dieses wichtigen Gesetzes und seine Auswirkungen auf den Prozess der Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft kennenzulernen.
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Das Gesetz 5901 der Republik Türkei
Das Gesetz Nr. 5901 mit dem Titel „Gesetz über die türkische Staatsbürgerschaft“ wurde 2009 in der Türkei eingeführt und bietet den aktuellsten rechtlichen Rahmen für die Erteilung der Staatsbürgerschaft an verschiedene Personen. Dieses Gesetz regelt nicht nur die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft, sondern behandelt auch verschiedene Wege wie Geburt, Heirat, Aufenthalt, Adoption und Ausnahmen.
Türkische Staatsbürgerschaft durch Geburt
Staatsbürgerschaft basierend auf Abstammung
Das Gesetz 5901 der Türkei besagt, dass ein Kind, das zum Zeitpunkt der Geburt einen türkischen Vater oder eine türkische Mutter hat, automatisch die türkische Staatsbürgerschaft erhält, unabhängig davon, ob es im Inland oder im Ausland geboren wurde.
Wenn ein Elternteil türkischer Staatsbürger ist, erwirbt das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.
Die Heirat oder Nicht-Heirat der Eltern beeinflusst dies nicht, beide Fälle sind abgedeckt.
Kinder, die aus einer formellen Ehe geboren wurden
Das Gesetz 5901 besagt, dass ein Kind aus einer formellen Ehe zwischen einem türkischen Mann oder einer türkischen Frau und deren Ehepartner (türkisch oder ausländisch) die türkische Staatsbürgerschaft erhält.
Kinder außerhalb der Ehe mit türkischer Mutter
Das Kind gilt von Geburt an als türkischer Staatsbürger.
Kinder außerhalb der Ehe mit türkischem Vater
Wenn die väterliche Abstammung gemäß türkischem Recht (Zivilgesetz 4721) nachgewiesen wird, kann das Kind die türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Dieser Nachweis kann durch die Eheschließung der Eltern oder durch Anerkennung des Vaters erfolgen.
Verspätete Geburtsmeldung im Ausland
Das Gesetz 5901 regelt, dass eine Person, die im Ausland geboren wurde und bis zum 18. Lebensjahr ihre Staatsbürgerschaft nicht angemeldet hat, spezielle Dokumente bei den zuständigen Behörden vorlegen muss, damit ihre türkische Staatsbürgerschaft registriert werden kann.
Staatsbürgerschaft durch Geburtsort
Das Gesetz 5901 besagt, dass ein Kind, das in der Türkei geboren wurde, dessen Eltern jedoch unbekannt sind oder keine Staatsbürgerschaft eines Landes erwerben können (staatenlos), von Geburt an als türkischer Staatsbürger anerkannt wird.
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۲. Türkische Staatsbürgerschaft nach der Geburt
Das Gesetz 5901 der Türkei sieht drei Hauptwege vor, wie die Staatsbürgerschaft nach der Geburt erworben werden kann:
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde
Dies umfasst mehrere folgende Fälle:
a) Allgemeine türkische Staatsbürgerschaft
Ausländische Staatsangehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können durch einen offiziellen Antrag die Staatsbürgerschaft erhalten.
Erforderliche Bedingungen:
Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
Ununterbrochener Aufenthalt in der Türkei für mindestens 5 Jahre (oder 2 Jahre für Personen türkischer Herkunft)
Nachweis der Absicht eines dauerhaften Aufenthalts (z. B. durch Heirat mit einem türkischen Staatsbürger, Investitionen, Immobilienkauf in der Türkei, Firmengründung usw.)
Keine ansteckende Krankheit, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt
Gute moralische Führung
Fähigkeit, die türkische Sprache zu sprechen
Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die Familie zu sichern
Keine Sicherheitsbedrohung für das Land
b) Außerordentliche Staatsbürgerschaft
Wird Personen verliehen, die besondere Dienste für das Land geleistet haben oder herausragende Leistungen in wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sportlichen Bereichen erbracht haben.
c) Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft
Für Personen, die zuvor die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, besteht die Möglichkeit, diese wieder zu beantragen.
d) Staatsbürgerschaft durch Heirat
Gemäß Gesetz 5901 kann eine Person, die einen türkischen Staatsbürger heiratet, nach 3 Jahren tatsächlichen gemeinsamen Lebens unter bestimmten Voraussetzungen (wie tatsächliches Familienleben, keine Bedrohung der nationalen Sicherheit und keine missbräuchliche Nutzung der Ehe) die Staatsbürgerschaft beantragen.
Adoption
Ein Kind unter 18 Jahren, das von einem türkischen Staatsbürger adoptiert wird, kann die türkische Staatsbürgerschaft mit Zustimmung der Adoptiveltern und, sofern das Kind alt genug ist, mit Einwilligung des Kindes erhalten.
Wahlrecht (Recht auf Rückkehr zur türkischen Staatsbürgerschaft)
Personen, die aus verschiedenen Gründen die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, können unter bestimmten Voraussetzungen erneut die Staatsbürgerschaft beantragen.
Benötigte Unterlagen für die allgemeine Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft:
Offizielles Antragsformular (VAT-3)
Gültiger Reisepass oder Nachweis der aktuellen Staatsangehörigkeit
Beglaubigte Übersetzung der Identitätsdokumente
Heiratsurkunde (falls verheiratet)
Geburtsurkunde oder Dokumente zur familiären Beziehung
Gesundheitszeugnis von offiziellen türkischen Gesundheitsbehörden
Nachweis der türkischen Sprachkenntnisse
Nachweis von Beschäftigung, Einkommen oder finanzieller Leistungsfähigkeit
Führungszeugnis (in einigen Fällen)
Passfoto und Aufenthaltsnachweise
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Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft – Wege zur Rückgewinnung der Staatsbürgerschaft für Staatenlose
Die Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft ist für Personen möglich, die diese in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen verloren haben. Nach dem Gesetz 5901 gibt es zwei Hauptwege zur Rückgewinnung der Staatsbürgerschaft: den Weg ohne Aufenthaltsbedingung und den bedingten Weg mit Aufenthaltsvoraussetzung. In diesem Artikel werden die Bedingungen, Verfahren und Anspruchsgruppen für die Rückkehr zur türkischen Staatsbürgerschaft erläutert.
1. Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft ohne Aufenthaltsbedingung
Nach Artikel 13 des türkischen Gesetzes 5901 können bestimmte Personen die Staatsbürgerschaft ohne Aufenthalt in der Türkei und nur durch Entscheidung des Innenministeriums wiedererlangen, vorausgesetzt, sie stellen keine Bedrohung für die nationale Sicherheit dar. Anspruchsberechtigte sind:
a) Personen, die mit Ausreisegenehmigung die Staatsbürgerschaft aufgegeben haben
Diese Gruppe umfasst Personen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und mit Erhalt einer „Ausreisegenehmigung“ ihre Staatsbürgerschaft abgelegt haben. Sie können die Staatsbürgerschaft ohne erneuten Aufenthalt in der Türkei wiedererlangen.
b) Personen, die ihre Staatsbürgerschaft wegen der Staatsangehörigkeit der Eltern verloren haben
Personen, die unfreiwillig aufgrund der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die türkische Staatsbürgerschaft verloren haben und innerhalb von drei Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit ihr Rückkehrrecht nicht genutzt haben, können weiterhin den Antrag auf Wiedererlangung stellen. Die Entscheidung trifft ebenfalls das Innenministerium, wobei keine Gefahr für die nationale Sicherheit vorliegen darf.
2. Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft mit der Bedingung eines dreijährigen Aufenthalts
Eine weitere Gruppe von Personen benötigt einen ununterbrochenen Aufenthalt von drei Jahren in der Türkei, um die Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen. Nach Absatz 2 des Artikels 13 des Gesetzes 5901 hat der Ministerrat die Befugnis, darüber zu entscheiden. Diese Gruppe umfasst:
a) Personen, die ihre Staatsbürgerschaft durch das Wahlrecht verloren haben
Manche Personen haben durch Ausübung des „Wahlrechts“ (Recht zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit nach Änderung des Status der Eltern) die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben. Sie können bei legalem und kontinuierlichem Aufenthalt von drei Jahren in der Türkei einen Antrag auf Wiedererlangung stellen. Die Prüfung erfolgt durch das Innenministerium, und der Antragsteller darf keine Bedrohung für die Sicherheit der Türkei darstellen.
b) Andere Personen, die ihre Staatsbürgerschaft ohne Ausreisegenehmigung verloren haben
In besonderen Fällen, in denen die Staatsbürgerschaft aus anderen Gründen aufgehoben wurde, besteht die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen. Dabei gilt jedoch weiterhin die Voraussetzung eines dreijährigen Aufenthalts, und die endgültige Entscheidung trifft der Ministerrat.
3. Besondere Bedingungen für Personen nach dem aufgehobenen Gesetz Nr. 403
Das türkische Gesetz 5901 ersetzte früher das Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 403 als Grundlage für Entscheidungen zur Staatsbürgerschaft. Trotz der Aufhebung dieses Gesetzes werden einige seiner Bestimmungen weiterhin im Verfahren zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft berücksichtigt.
Personen, die gemäß den Absätzen (a), (c), (d) und (e) des Artikels 25 des aufgehobenen Gesetzes Nr. 403 ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, können ohne Aufenthalt in der Türkei ihre Staatsbürgerschaft zurückerhalten, sofern keine Gefahr für die nationale Sicherheit besteht. Die endgültige Entscheidung trifft der Ministerrat.
Die Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft ist nicht nur eine Gelegenheit zur Rückkehr zu den staatsbürgerlichen Rechten, sondern kann auch ein Tor zu Investitionen und der Nutzung umfangreicher Möglichkeiten dieses Landes sein. In den letzten Jahren haben viele Personen nach der Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft Immobilien in Alanya gekauft, um von den Vorteilen des Aufenthalts und Lebens in der Türkei zu profitieren.
Auswirkungen des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft auf Ehepartner und Kinder
Das türkische Gesetz Nr. 5901 basiert auf bestimmten Grundsätzen, darunter Geburt, Aufenthalt, Entscheidung der zuständigen Behörde, Adoption und Wahlrecht. Gemäß dem Gesetz Nr. 5901 hat der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch einen der Elternteile oder durch die Entscheidung der zuständigen Behörde stets Auswirkungen auf den Ehepartner und die Kinder des Antragstellers. In diesem Artikel werden diese Auswirkungen, die erforderlichen Unterlagen und die rechtlichen Abläufe genau untersucht.
Auswirkungen des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft durch einen der Elternteile auf die Familienmitglieder
Gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 5901 hat der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch einen der Elternteile aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde keine direkte Auswirkung auf die Staatsbürgerschaft des Ehepartners. Der Ehepartner muss separat einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.
Die Situation der Kinder, die von diesen Eltern abhängig sind, ist jedoch unterschiedlich. In diesem Fall können die Kinder je nach Sorgerechtslage und Zustimmung des anderen Elternteils die türkische Staatsbürgerschaft erhalten:
Wenn beide Elternteile gleichzeitig die Staatsbürgerschaft erhalten, bekommen die Kinder mit legitimer Abstammung ebenfalls die türkische Staatsbürgerschaft.
Wenn nur ein Elternteil die Staatsbürgerschaft erhält, bekommen die Kinder mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils ebenfalls die türkische Staatsbürgerschaft.
Bei fehlender Zustimmung des anderen Elternteils entscheidet der zuständige Richter am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eltern endgültig.
Im Falle des Todes eines Elternteils liegt das Sorgerecht und die Staatsbürgerschaft der Kinder beim lebenden Elternteil, der ihnen die türkische Staatsbürgerschaft überträgt.
Außerdem erhalten Kinder, die außerhalb der Ehe geboren wurden und unter der Sorge der Mutter stehen, bei Erwerb der Staatsbürgerschaft durch die Mutter direkt die türkische Staatsbürgerschaft von ihr.
Erforderliche Unterlagen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft von Kindern, die von ihren Eltern abhängen
Im Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft für Kinder variieren die Unterlagen je nach Ehestatus der Eltern und Sorgerechtslage. Im Folgenden sind die Unterlagen je nach Situation aufgeführt:
a) Kind, das aus einer Ehe geboren wurde und unter der Sorge eines Elternteils steht:
Beglaubigte türkische Übersetzung der Geburtsurkunde
Geburtsnachweis basierend auf der Geburtsurkunde (Formular VGF-01)
Notariell beglaubigte Zustimmung des nicht antragstellenden Elternteils (bei Antrag aus dem Ausland auch beglaubigte Übersetzung erforderlich)
Heiratsurkunde der Eltern
b) Kind aus einer Ehe, die durch Scheidung beendet wurde:
Beglaubigte türkische Übersetzung der Geburtsurkunde
Geburtsnachweis (VGF-01)
Beglaubigte türkische Übersetzung des Sorgerechtsbeschlusses
Beglaubigte türkische Übersetzung der Scheidungsurkunde
Notariell beglaubigte Zustimmung des nicht antragstellenden Elternteils
c) Kind, das aus einer Ehe geboren wurde, die durch den Tod eines Elternteils beendet wurde:
Beglaubigte türkische Übersetzung der Geburtsurkunde
Geburtsnachweis (VGF-01)
Beglaubigte türkische Übersetzung der Heiratsurkunde der Eltern
Beglaubigte türkische Übersetzung der Sterbeurkunde eines Elternteils
d) Kind, das außerhalb der Ehe geboren wurde und unter der Sorge der Mutter steht:
Beglaubigte türkische Übersetzung der Geburtsurkunde
Geburtsnachweis (VGF-01)
Beglaubigte türkische Übersetzung eines Dokuments, das den neuen Familienstand der Mutter belegt
Wichtiger Hinweis: Kinder, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft der Eltern nicht mitverarbeitet wurden, können nach Erreichen der Volljährigkeit selbständig einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen. In diesem Fall bleibt Artikel 2 Absatz 5 weiterhin anwendbar.
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Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Adoption
Gemäß Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 5901 der Türkei sind minderjährige Ausländer, die von einem türkischen Staatsbürger adoptiert werden, unter der Voraussetzung, dass keine Sicherheitsbedenken oder Verstöße gegen die öffentliche Ordnung vorliegen, berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Adoption:
Antragsformular (VAT-7) durch das adoptierte Kind oder den gesetzlichen Vormund
Beglaubigte türkische Übersetzung der gültigen Geburtsurkunde
Geburtsnachweis (VGF-01)
Auszug aus dem Personenregister der adoptierenden Eltern
Zahlungsbeleg der Verwaltungsgebühren
Diese Unterlagen werden nach der Bestätigung von der zuständigen Behörde an das Innenministerium weitergeleitet.
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Optionsrecht
Gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 5901 der Türkei können Personen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft aus rechtlichen Gründen verloren haben, innerhalb von drei Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit durch schriftliche Erklärung ihr Optionsrecht ausüben, um die türkische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.
Erforderliche Unterlagen zur Ausübung des Optionsrechts:
Antragsformular (VAT-8)
Beglaubigte türkische Übersetzung des neuen Staatsbürgerschaftsnachweises nach Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft
Beglaubigte türkische Übersetzung der Bescheinigung über den Familienstand
Auszug aus dem Personenregister
Zahlungsbeleg der Verwaltungsgebühren
Der Ehepartner der Person, die auf diesem Weg die türkische Staatsbürgerschaft erhält, ist von diesem Verfahren nicht betroffen. Hinsichtlich der Kinder bleiben jedoch die Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 5 weiterhin anwendbar.
Ergänzende Hinweise zu Bankangelegenheiten
Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft durch eine der oben genannten Methoden erlangen, können nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft ein Bankkonto in der Türkei eröffnen und die finanziellen und bankbezogenen Dienstleistungen des Landes nutzen. Dies erleichtert Investitionen, geschäftliche Aktivitäten und persönliche Angelegenheiten als türkischer Staatsbürger erheblich.
Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft: Bedingungen und Folgen
Das türkische Gesetz Nr. 5901 regelt den Verlust der Staatsbürgerschaft dieses Landes durch Entscheidung der zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen. Dieser Vorgang erfolgt in der Regel auf Antrag der betroffenen Person und nach offizieller Genehmigung. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte und Folgen erläutert:
Wege zum Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft
a) Freiwilliger Verlust der Staatsbürgerschaft mit Genehmigung
Türkische Staatsbürger können ihre Staatsbürgerschaft aufgeben, sofern sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen oder eine verbindliche Zusage zur Erlangung einer anderen Staatsbürgerschaft vorliegt, und eine Genehmigung des Innenministeriums erhalten.
b) Zwangsweise Aberkennung der Staatsbürgerschaft
In besonderen Fällen kann die Staatsbürgerschaft von der türkischen Regierung aberkannt werden, zum Beispiel wenn festgestellt wird, dass die Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben erlangt wurde.
c) Widerruf der Einbürgerungsentscheidung
Bei Betrug, Fälschung oder Nichteinhaltung der Einbürgerungsvorschriften kann die erteilte Staatsbürgerschaft widerrufen werden.
Voraussetzungen für den freiwilligen Verlust der Staatsbürgerschaft
Die Person muss über 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
Sie muss eine andere Staatsbürgerschaft besitzen oder eine offizielle Zusage zur Erlangung einer solchen haben.
Sie darf nicht strafrechtlich verfolgt werden oder dem Militärdienst entziehen.
Es dürfen keine Ausreiseverbote oder rechtlich-finanzielle Einschränkungen vorliegen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Verlust der Staatsbürgerschaft
Offizielles Antragsformular (VAT-9)
Auszug aus dem Personenregister
Offizielle Übersetzung der ausländischen Staatsbürgerschaftsunterlagen oder der Zusage zum Erwerb derselben
Beglaubigte und amtliche türkische Übersetzungen der Dokumente
Erteilung der Genehmigung und der Entlassungsbescheinigung
Falls die andere Staatsbürgerschaft bereits erworben wurde: Es wird nur eine Entlassungsbescheinigung ausgestellt.
Wenn nur eine Zusage zum Erwerb der anderen Staatsbürgerschaft vorliegt: Genehmigung und Entlassungsbescheinigung werden zusammen ausgestellt.
Die Gültigkeit dieser Dokumente beträgt zwei Jahre. Wird in diesem Zeitraum kein Antrag gestellt oder ändern sich die Voraussetzungen, werden die Dokumente ungültig.
Auswirkungen auf Ehepartner und Kinder
Der Verzicht eines Elternteils hat keine Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaft des Ehepartners.
Kinder verlieren die türkische Staatsbürgerschaft nur, wenn der sorgeberechtigte Elternteil den Antrag stellt und der andere Elternteil zustimmt.
Im Todesfall eines Elternteils wird die Staatsbürgerschaft des Kindes entsprechend dem überlebenden Elternteil geregelt.
Sollte der Verzicht zur Staatenlosigkeit des Kindes führen, bleibt dessen türkische Staatsbürgerschaft erhalten.
Folgen des Verlusts der türkischen Staatsbürgerschaft
Personen, die mit Genehmigung ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren haben, gelten als Ausländer, genießen jedoch:
Die meisten Bürgerrechte (Aufenthalt, Erbschaft, Bildung, Arbeit, Eigentum usw.)
Kein Wahlrecht, keine Wehrpflicht, keine Ansprüche auf öffentliche Stellen und keine Möglichkeit, Fahrzeuge zu importieren
Ihre Sozialversicherungsansprüche bleiben erhalten
Änderung und Aufhebung von Entscheidungen
Im Falle von Tod, freiwilligem Verzicht oder Änderung des Familienstands (z. B. Scheidung oder Adoption) können Genehmigung und Entlassungsdokumente geändert oder aufgehoben werden.
Gesetzliche Regelungen zur türkischen Staatsbürgerschaft | Allgemeine Vorschriften
Das türkische Gesetz Nr. 5901 bietet hier einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur türkischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie türkischer Staatsbürger werden möchten oder Ihren Staatsbürgerschaftsstatus überprüfen wollen, ist die Kenntnis dieser Gesetze unerlässlich.
Nachweis der türkischen Staatsbürgerschaft
Es ist kein spezielles Formular erforderlich. Die folgenden offiziellen Dokumente genügen, sofern kein Gegennachweis erbracht wird:
Unterlagen aus dem türkischen Personenregister
Türkische Geburtsurkunde oder Familienbuch
Türkischer Reisepass oder Ersatzdokumente
Streitigkeiten bezüglich der Staatsbürgerschaft
Wenn Zweifel an der Staatsbürgerschaft einer Person bestehen, ist das türkische Innenministerium für die Überprüfung zuständig. Gegebenenfalls werden medizinische Unterlagen und gerichtliche Entscheidungen geprüft.Verfahren und Behörden für Staatsbürgerschaftsanträge
Anträge auf Erwerb oder Verlust der Staatsbürgerschaft müssen persönlich oder mit Vollmacht bei der örtlichen Gouverneursbehörde in der Türkei oder bei offiziellen türkischen Vertretungen im Ausland eingereicht werden.
Für Minderjährige unter 18 Jahren oder nicht geschäftsfähige Personen stellen Eltern oder gesetzliche Vormunde den Antrag.Information über Entscheidungen zur Staatsbürgerschaft
Die Ergebnisse bezüglich der Annahme oder Ablehnung werden dem Antragsteller mitgeteilt. Im Fall von Erklärung der Abwesenheit werden diese Entscheidungen im Amtsblatt veröffentlicht.Anerkennung ausländischer Dokumente
Dokumente aus dem Ausland müssen gemäß den Vorschriften bestätigt sein. Eine beglaubigte türkische Übersetzung und notarielle Beglaubigung sind erforderlich.Kommission zur Prüfung der Staatsbürgerschaft
Die Prüfung erfolgt durch eine Kommission, die sich aus Vertretern der Personenstandsbehörde, Polizei, Gendarmerie, Bildungsbehörde und anderen zuständigen Stellen zusammensetzt. Die Kommission wird vom Gouverneur oder einem Vertreter geleitet.Entscheidungsprozess der Kommission
Die Kommissionssitzungen finden mit mindestens zwei Dritteln der Mitglieder statt. Entscheidungen werden mit Mehrheitsvotum getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
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8. Aufenthaltsbedingungen für den Antrag auf Staatsbürgerschaft
Nach dem türkischen Gesetz Nr. 5901 muss der Antragsteller für die türkische Staatsbürgerschaft einen legalen Aufenthalt im Land nachweisen. Aufenthalte zu touristischen oder studienbezogenen Zwecken ohne legalen Aufenthaltsstatus werden nicht anerkannt.
Wenn der Aufenthalt einer Person in der Türkei für mehr als 6 Monate unterbrochen wird oder sie sich ohne Aufenthaltserlaubnis aufhält, wird die gesamte vorherige Aufenthaltsdauer ungültig.
9. Erstellung der Staatsbürgerschaftsakte
Für jeden Antragsteller wird eine offizielle Akte angelegt. Im Falle einer Ablehnung wird die Akte archiviert. Bei Genehmigung werden nur notwendige Informationen über den Ehepartner für 5 Jahre aufbewahrt.
10. Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern
Personen, die durch Geburt Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern sind, können durch schriftliche Erklärung die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaft des Ehepartners.
Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular (VAT-11)
Nachweis der Staatsbürgerschaft der Türkischen Republik Nordzypern
Heiratsurkunde
Ausweisdokumente des Ehepartners und der Kinder (falls vorhanden)
11. Mehrstaatigkeit
Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft, die aus verschiedenen Gründen auch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, sind verpflichtet, dies der Personenstandsbehörde mitzuteilen. Die Angaben zur neuen Staatsbürgerschaft müssen mit offiziellen Dokumenten und beglaubigten Übersetzungen vorgelegt werden.
Die Personenstandsämter überprüfen die Identitätsdaten mit den ausländischen Dokumenten, registrieren die Mehrstaatigkeit im System und stellen eine offizielle Bestätigung aus.
Zusammenfassung
Die Kenntnis des türkischen Gesetzes Nr. 5901 ist für alle Personen, die die Staatsbürgerschaft der Türkei erwerben möchten, äußerst wichtig. Wie gezeigt wurde, sind Bedingungen wie ein legaler Aufenthalt, gültige Identitätsdokumente, das Prüfverfahren durch die Staatsbürgerschaftskommission und Regelungen zur Mehrstaatigkeit zentrale Punkte, die beachtet werden müssen.
Der Prozess der Staatsbürgerschaftsprüfung in der Türkei basiert auf Transparenz, offiziellen Dokumenten und der persönlichen Anwesenheit des Antragstellers. Bei fehlenden Unterlagen oder unterbrochenem Aufenthalt kann sich der Antrag verzögern oder abgelehnt werden.
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